Gute Beratung ist Vertrauenssache.
Verpartnerungen
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage haben Partner einer homosexuelle Ehepaare (eingetragene Lebenspartner) im Einkommensteuerrecht noch nicht das Recht auf Zusammenveranlagung wie heterosexuelle Ehepartner.
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Erbfälle
Durch das Jahressteuergesetz 2010 hat der Gesetzgeber endlich die Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern beseitigt.
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Kontakt
Marc Thimm
Steuerberater | Am Rathaus 67| 63526 Erlensee
Tel. 0 61 83 / 8 03 98 – 0 | Fax: 0 61 83 / 8 03 98 20
mthimm@thimms.net
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